Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES


Die Erteilung zur Erstellung eines Angebots setzt Ihre Kenntnis und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Sofern nicht andere Absprachen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind, gelten für Angebote und Lieferungen die nachfolgenden Bedingungen.

 

Nachfolgend gilt:

Auftragnehmer = Regalladen
Auftraggeber = Kunde

 

1. SERVICELEISTUNGEN UND ANGEBOTE


Beratung und Angebotserstellung erfolgen im allgemeinen unentgeltlich. Angebotsbezogene Leistungen wie Aufmaßnahme oder Zeichnungserstellung, die der Angebotserstellung dienen werden vorab erbracht und können mit Angebotserstellung in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Berechnung erfolgt nach Zeit- und Arbeitsaufwand. Die vor dem Auftrag erbrachte und berechnete Leistung der Aufmaßnahme versteht sich als Gutschrift für eine eventuell zu einem späteren Zeitpunkt abgegebene Auftragserteilung des spezifischen Angebots oder eines Auftrags in mindestens gleicher Höhe.

 

2. AUFTRAGSANERKENNUNG


Mit Auftragserteilung erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese sind bindend. Ausnahmen bedürfen einer von beiden Parteien schriftlich festgehaltenen und unterschriebenen Bestätigung.

 

3. LIEFERUNG


Angegebene Liefertermine werden nach Möglichkeit vom Auftragnehmer eingehalten, sofern keine unvorhergesehenen Ereignisse oder Umstände zu einer Lieferverzögerung führen. Falls es zu Verzögerungen kommt, hat der Auftragnehmer das Recht in einer angemessenen Nachfrist zu liefern. Ein Rücktritt vom Kauf aufgrund einer Lieferverzögerung ist nicht möglich.

Teillieferungen und deren Berechnung können vorgenommen werden, wenn es zu einer erheblichen Verzögerung der Gesamtlieferung aufgrund einzelner fehlender Artikel kommen würde. Ansonsten werden Lieferungen nach Möglichkeit vollständig vorgenommen.

 

Lieferungen per Spedition erfolgen im allgemeinen bis Ladekante LKW.

Lieferung und/oder Montage erfolgt nur, wenn schriftlich auf dem Auftragsdokument festgehalten. Für alle anderen Aufträge gilt die Abholung beim Auftragnehmer. Lieferungen exclusive Montage erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, bis an die Haustür (Erdgeschoss).

 

4. PREISE UND ZAHLUNGSDBEDINGUNGEN


Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungen sind spätestens bei Lieferung/Warenübergabe vollständig und ohne Abzug zu begleichen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

Bei Zahlungsverzug können vom Auftragsnehmer neben einer Mahngebühr Verzugszinsen von bis zu 10% erhoben werden.

 

5. EIGENTUMSVORBEHALT


Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Eigentumsrecht der gelieferten Waren beim Auftragnehmer. Eventuelle Rückholungen der gelieferten Waren wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder in dieser Zeit entstandene Schäden an der Ware oder Teilen der Ware werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und bei Liquidität abgefordert.

 

6. PRODUKTHINWEISE


Bei Massivhölzern sind material- und produktionsbedingte Maßtoleranzen (Materialstärke, Bohrungen, Abmessungen LxB, Fasen und Kantenschliff) von mind. +/-1mm möglich, des weiteren kann Massivholz trotz sachgemäßer Behandlung und Lagerung durch das Aufnehmen und Abgeben von Feuchtigkeit auch nach der Lieferung noch “arbeiten”. Leichtes Verziehen, Wölbungen, kleine Rissbildungen, sowie geringfügiges Breitenwachstum und eventuelle Harzabsonderungen können auch nach längerer Zeit noch auftreten. Diese materialbedingten Umstände sind von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen und somit kein Reklamationsgrund.

 

Bei farbigen Oberflächen sind, insbesondere bei Nachlieferungen, nicht unerhebliche Farbabweichungen möglich. Ebenfalls kommt es bei unbehandelten oder farblos behandelten Oberflächen schon nach kurzer Zeit zu Farbveränderungen durch Einfluss von Tageslicht bzw. den darin enthaltenen UV-Strahlen. Des Weiteren können Lacke und Beizen je nach Charge und durch die vom Behandler händisch durchgeführte Oberflächenbehandlung unterschiedlich ausfallen. Der Auftragnehmer gibt sich die größtmögliche Mühe für die Farbübereinstimmung, übernimmt jedoch, insbesondere bei Nachlieferungen, keine Garantie oder Haftung für eventuelle Farbveränderungen oder -abweichungen oder gerbsäurebedingten Verfärbungen.

 

7. REKLAMATIONEN

 

Für Anlieferung oder Versand gilt: Der Auftraggeber steht in der Pflicht die Ware bei Anlieferung auf Mängel zu überprüfen. Reklamationen sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen bzw. beim Anlieferer schriftlich festzuhalten. Ohne schriftliche Bestätigung des Anlieferers können berechtigte Reklamationen nicht anerkannt werden, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt.

 

Berechtigte Reklamationen entheben den Auftraggeber nicht von der fristgerechten Zahlung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich berechtigte Reklamationen innerhalb angemessener Zeit zu bearbeiten bzw. Nachbesserungen durchzuführen oder diese durch Ersatz oder Preisminderung auszugleichen. Das Ermessen des Ausgleiches in der Art erfolgt durch den Auftragnehmer und orientiert sich an der Größe der Reklamation. Ein Rücktritt vom Kauf aufgrund einer berechtigten Reklamation ist nicht möglich.

 

Bei Speditionslieferungen sind eventuelle Verpackungsschäden vom Empfänger auf dem Frachtbrief zu vermerken und vom Anlieferer/Fahrer unterschreiben zu lassen. Weiterhin sind Verpackungsschäden umgehend an den Auftragnehmer zu melden, andernfalls können daraus ergehende Reklamationen nicht geltend gemacht werden.

 

8. WANDBEFESTIGUNGEN

 

Für bauseitige Wandbefestigungen aller Art übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Mitgelieferte Beschläge sind nicht für alle Wandarten geeignte. Die Belastbarkeit von Wandregalen und Beschlägen ist abhängig von der Wandbeschaffenheit und der Art der Befestigung. Für Schäden jeglicher Art, die durch Überbelastung des Regals entstehen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

9. UMTAUSCH


Alle Regal-Systemteile sowie Sonderanfertigungen werden auftragsbezogen gefertigt oder beim Lieferanten bestellt und sind daher grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

 

10. ÄNDERUNGEN

 

Technische Änderungen, Preisirrtum, Preisänderungen sowie Nachberechnungen von unvorhersehbaren Leistungen behält sich der Auftragnehmer vor.